Kinderangeltage (bitte Informationen beachten)
Karpfenkönigsfischen der AVL-Jugend
Jeder im Anglerverband Leipzig e.V. organisierte Angler, der seinen Jahresbeitrag als
entrichtet, erhält automatisch den Jahreserlaubnisschein
(inkl. Fangbuch zum Eintragen der Angeltage).
Mit diesem Erlaubnisschein können alle Gewässer der unter dem Dach des Landesverbandes Sächsischer Angler e.V. organisierten Regionalverbände beangelt werden, die den Status "A" oder "AE" besitzen.
Ausnahmen bilden die Fischereipachtgewässer, die Jugendgewässer und die Salmonidenstrecken der Regionalverbände Anglerverband Elbflorenz Dresden e.V. und Anglerverband Südsachsen Mulde/Elster e.V.
Tageskarten .......................................................... 10,00 €
(ein Gewässer / ein Kalendertag – 0:00 bis 24:00 Uhr)
Wochenkarten ....................................................... 30,00 €
(ein Gewässer / sieben aufeinanderfolgende Kalendertage – 0:00 bis 24:00 Uhr)
Jahreskarten ....................................................... 100,00 €
(ein Gewässer / ein Kalenderjahr – 01.01. bis 31.12.)
Es dürfen nur Erlaubnisscheine für die vom Anglerverband Leipzig e.V. bewirtschafteten Gewässer verkauft werden. Das sind alle Gewässer, die im Gewässerverzeichnis mit „MM" bzw. - „L" beginnen.
Der Erlaubnisschein gilt immer nur für ein Gewässer.
Für die Gewässer Schladitzer See (MM1-52) und Seelhauser See (MM1-62) dürfen aus bergrechtlichen Gründen keine Angelkarten verkauft werden.
Für Fischereipachtgewässer dürfen nur Wochen- und Jahreskarten verkauft werden. Die Ausgabe von Tageskarten ist für Fischereipachtgewässer nicht zulässig.
-> Ausgabestellen für Erlaubnisscheine
Ausnahmeregelung bestehen für die Gewässer Speicherbecken Witznitz (L02-140) und Borna/Deutzen (L02-141):