Bastelnachmittag für Kinder
Verbandsbowling des AVL im "Bowl Play"
Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber, das Vorhandensein der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten in der freien Natur. Im Freistaat Sachsen ist für jede Art der Fischereiausübung und für den Erwerb von Erlaubnisscheinen eine personengebundener Fischereischein erforderlich. Der Fischereischein stellt die öffentlich rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Die Ausstellung von Fischereischeinen erfolgt auf Antrag und durch die Fischereibehörde, für den Regierungsbezirk Leipzig in der Außenstelle Köllitsch (Adresse siehe Antrag). Der Fischereischein kann für eine beliebige Zahl von Jahren von 1 Jahr bis lebenslänglich (z. Zt. 11,00 € – max. 214,00 €) erteilt werden.
Voraussetzung ist der Nachweis der entsprechenden Sachkunde. Die sächsischen Fischereischeine gelten in allen Bundesländern. Fischereischeine aus anderen Bundesländern werden in Sachsen anerkannt, außer wenn diese auf eine sächsische Adresse ausgestellt wurden.
Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss dann ein sächsischer Fischereischein beantragt werden.
Personen, die ihren Hauptwohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetzes haben, kann ohne Fischereiprüfung ein Gastfischereischein ausgestellt werden. Dieser kann u.a. auch über die Anglerverbände erworben werden.
Personen, die das neunte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, kann ein Jugendfischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Jugendfischereischeininhaber dürfen die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausüben, es sei denn, sie sind seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein.
Personen, die aufgrund einer nachgewiesenen Behinderung nicht in der Lage sind, eine Fischereiprüfung abzulegen, kann eine Fischereischein ohne Fischereiprüfung erteilt werden. Mit diesem Fischereischein darf die Fischerei nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers ausgeübt werden.
Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt über das im Link "Anträge Verlängerung" abrufbare Formular. Das ausgefüllte Formular dann zusammen mit einem möglichst aktuellen Passbild an die Fischereibehörde - Adresse im Formular angegeben - schicken. Eine Kopie des alten Fischereischeines wird nicht benötigt, da über die im Formular einzutragende bisherige Fischereischeinnummer der Nachweis der vorhandenen Sachkunde gegeben ist.
Nach Eingang des Antrages bei der Fischereibehörde erfolgt die Rechnungslegung. Nach Zahlungseingang wird dann der Fischereischein dem Antragsteller per Post zugesandt.
Die online-Verlängerung der Fischereischeine ist nur möglich, wenn man schon einen Fischereischein im Chipkartenformat hat.
Seit 01. Januar 2005 werden in Sachsen - als erstem Land in der Bundesrepublik - nur noch moderne ID (Identity) - Fischereischeine im Scheckkartenformat ausgestellt. Alte Fischereischeine behalten selbstverständlich weiter ihre Gültigkeit und werden systematisch nach Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer ausgetauscht. Die Ausgabe eines Fischereischeins im Scheckkartenformat ist ein weiterer Schritt, die Bearbeitungszeiten bei der Ausstellung der Fischereischeine von ca. 60.000 Anglern in Sachsen von 6 auf bis zu 2 Wochen zu verkürzen. Der ID-Karten Fischereischein enthält bisher nicht vorhandene Sicherheitsmerkmale in Form eines Wasserzeichens auf der Vorder- und eines Hologramms auf der Rückseite.
Für die Ausstellung des Fischereischeines benötigt die Fischereibehörde ein aktuelles Passfoto (Farbfoto – nicht älter als 2 Jahre)!