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Anträge - Verlängerung

Nach Ablauf der Gültigkeit wird der Fischereischein ohne nochmalige Prüfung verlängert. Dazu den entsprechenden Antrag ausfüllen und an die zuständige Außenstelle der Fischereibehörde schicken. Für die Verlängerung von nicht im Chipkartenformat ausgestellten Fischereischeinen ist ein aktuelles Passbild mitzuschicken.

Weitere Informationen rund um Änderungen des Fischereischeins:


Direkt zu den Anträgen:

 

Angler aus dem Freistaat Sachsen, die bereits im Besitz eines sächsischen Fischereischeines im Chipkartenformat sind, haben hier die Möglichkeit, Ihren Fischereischein zu verlängern, ersetzen oder ändern zu lassen (z.B. Name oder Wohnanschrift).