Auf welcher rechtlichen Grundlage kann man in Sachsen Angeln?
Die rechtlichen Grundlagen für das Angeln in Sachsen sind das Sächsische Fischereigesetz (SächsFischG) sowie die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO).
Die genauen Texte können Sie > HIER < abrufen.
Gelten das Sächsische Fischereigesetz (SächsFischG) sowie die Sächsische Fischereiverordnung (SächsFischVO) auch in anderen Bundesländern?
Jedes Bundesland hat für sich eigene Fischereigesetze und Fischereiverordnungen.
Informationen zu den einzelnen Bundesländern sind zum Beispiel > HIER < abrufbar.
Mein Fischereischein (Plastikkarte) ist zerbrochen.
Was kostet Ersatz?
Fischereischeine, die unlesbar oder zerbrochen sind, werden kostenlos ersetzt.
(Information der Fischereibehörde Stand: 05/2011)
Ich bin umgezogen. Muß ich meinen lebenslangen Fischereischein ändern lassen?
Was kostet das?
Notwendige Adressänderungen erfolgen kostenlos, wenn dazu der bisher gültige Fischereischein vorgelegt wird.
(Information der Fischereibehörde Stand: 05/2011)
Mein Fischereischein ist verloren gegangen bzw. gestohlen worden.
Wie bekomme ich Ersatz?
Für verlorene oder gestohlene Fischereischeine werden auf Antrag (siehe http://www.landwirtschaft.sachsen.de) kostenpflichtige Duplikate erstellt.
(Information der Fischereibehörde Stand: 05/2011)
Gilt der sächsische Fischereischein deutschlandweit?
Ich habe noch meinen DDR-Fischereischein.
Kann ich ihn auf einen Sächsischen Fischereischein umschreiben lassen?
Den DDR-Fischereischein (grünes DAV-Büchlein) konnte man bis 1992 umschreiben lassen. Wer diese Frist verpasst hat, der muß nach unserem sächsischen Fischereigesetz einen 30stündigen Lehrgang besuchen und eine Prüfung ablegen.
Unser Verband führt mehrmals im Jahr solche Schulungen durch. Anmeldung und mehr Infos dazu auf unserer Homepage:
Fischereischein
Wo erhalte ich einen Gastfischereischein?
Wer kann einen Sonderfischereischein beantragen?
Sonderfischereischeine werden ohne Sachkundeprüfung nur für Personen erstellt, die einen Nachweis über die Behinderung erbringen. (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "H" oder geistige Behinderung, die allein einen Grad von 50 Prozent bedingt)
(Stand 05/2011)
Mein Kind möchte gern angeln.
Gibt es einen Verein, der eine Jugendgruppe hat, in meiner Nähe?
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